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14.06.2024 bis 15.06.2024

Campground.

Wichtige Info für das B:O:A 2024! Wir werden den Campground in zwei Bereiche aufteilen. In dem einem kann man sich etwas ausleben und dem anderen soll es etwas ruhiger zugehen. Solche Lautsprecher wie "Teufel Rockster Air" sind in keinem Bereich gestattet. Am Eingang zum Campground, kann man den Bereich auswählen. Grundsätzlich wird in beiden Bereichen die Nachtruhe eingehalten. Da sich beim letzten Open Air viele Personen ohne gültiges Ticket Zugang zum Campground verschafft haben, werden wir auch hier mehr Personal einstellen müssen um Einlasskontrollen durchzuführen. Ohne gültiges Camping - Ticket kommt niemand mehr auf das Gelände.


Camping Regeln

Campen ist ab Freitag, dem 14.06.2024 um 10:00h möglich und erfolgt auf eigene Gefahr. Eine frühere Anreise ist nicht möglich.
Zufahrt und Aufenthalt auf allen Plätzen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet!

Grillen, Offenes Feuer, Lagerfeuer, Gas- und Flüssigkeiten, Stromaggregate!


Grillen ist erlaubt, offenes Feuer und Lagerfeuer sind verboten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
Es sind ausschließlich geprüfte und technisch einwandfreie, im Handel erworbene Holzkohleanzünder, Gaskartuschen, Gasflaschen (nur fest montiert im Camper) und Grillvorrichtungen erlaubt. Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht und Gasflaschen bis 5kg benutzt werden.
Auf den brennenden Grill darf nur Grillgut gelegt werden und außer Grillgut darf nichts auf die glühenden Kohlen geworfen werden, insbesondere keine Gaskartuschen. Nach dem Grillen muss die Kohle ausglühen, durch das plötzliche Ablöschen mit Wasser entstehen große Mengen von heißem Wasserdampf, die Verbrühungen verursachen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten.
Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Aggregate bis 2 KW Ausgangsleistung sind auf den Park- und Campingflächen zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind und insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Der Betrieb ist bis 24.00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden. Aggregate sind in technisch einwandfreiem Zustand einzusetzen. Es dürfen nur geprüfte und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Aggregate in Betrieb genommen werden.

Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 1:30 Uhr und 7:00 Uhr untersagt. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die StVO. Ein Anspruch auf einen besonderen Bereich
gibt es nicht. Nach dem Parken ist das Bewegen der Fahrzeuge bis zur Abreise nicht mehr gestattet.
Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
Die Parkberechtigung erlischt, wenn das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist oder aus anderen Gründen die Betriebserlaubnis entzogen bekommen hat. Gleiches gilt, soweit das Fahrzeug mit Umwelt- oder Gesundheitsgefährdenden Mängeln abgestellt worden ist.
Ohne vorherige schriftliche Anmeldung und entsprechender Zustimmung des Veranstalters darf das Festivalgelände nicht mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Traktoren, anderem schweren (über 7,5t) oder landwirtschaftlichen Gerät und sonstigem schweren Gerät (über 7,5t) befahren werden, das geeignet ist, den Boden des Festivalgeländes schwer zu beschädigen. Bei einer Zustimmung sind diese Fahrzeuge auf Weisung des Personals des Veranstalters auf zugewiesenen Flächen abzustellen. Der Veranstalter behält sich vor hier eine Gebühr nach billigen Ermessen entsprechend des zusätzlichen Aufwands festzusetzen und den Besucher bei der Anmeldung des Fahrzeugs im Vorfeld darüber zu informieren.

Camping ist direkt am KFZ möglich, einen Anspruch darauf hat der Besucher nicht. Die Zeltbauten müssen stand- und wettersicher sein und der Besucher ist für die Verkehrssicherheit der von ihm aufgebauten Einrichtungen verantwortlich. Der Aufbau von Großraumzelten ist untersagt. Das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen. Nicht verkehrssichere Einrichtungen können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz entfernt werden. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Der zugewiesene Standplatz ist aus Brandschutzgründen regelmäßig von Müll zu befreien, der Müll ist zu sammeln und die Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen zu entsorgen. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
Bei schlechten Boden- und Wegeverhältnissen können befristet Fahrverbote, und aus Sicherheitsgründen kann der Umzug auf eine andere Stellfläche oder der vorübergehende Aufenthalt im KFZ angeordnet werden. Wenn die Wettersituation es erforderlich macht, kann eine Trennung von Camping und Parken angeordnet werden.