AGB des Veranstalters
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgebrechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24:00 Uhr Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit.
2. Die Veranstalter hat keinen Einfluss auf Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen.
3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Gehörschutzstöpsel usw. sind mitzubringen .
4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen (auch gefährliche Gegenstände wie Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist ebenso wie das Tragen von Emblemen und Zeichen verfassungsfeindlichen Gruppierungen rechts-oder linksradikaler Gesinnung untersagt und führt zum Ausschluß von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Kartenrückerstattung. Darüber hinaus ist das Mitbringen und Verwenden von Musikanlagen die über die gängige Car Hi-Fi Ausrüstung hinausgehen, untersagt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, mitgebrachte Musikanlagen abzunehmen und für die Dauer des Festivals zu verwahren. Es ist verboten, die anderen Festivalbesucher mit gruseliger Pop-Mucke, Techno oder sonstigen akustischen Grausamkeiten zu beschallen! Beim Einlass zum Konzertgelände findet eine weitere Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Rechts- oder linksradikal gesinnte bzw. gewaltbereite Personen, die sich auf provokante Art auf dem Festival zeigen oder andere Besucher mit ihrer politischen Meinung belästigen, werden bei uns nicht geduldet. Wir bitten bei entsprechenden Beobachtungen, die Personen bei der Bändchenausgabe oder die Security-Mitarbeiter zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive.
7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die im abgesperrten Bereich ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des gesamten Festivalsgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittgeldes besteht nicht.
8. Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsarmband.
9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei vollständiger Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte ohne Porto (3,85€) erstattet.
11. Die Veranstalter halten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
13. Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten.
14. Das Abstellen und Parken des KFZ sowie das Befahren des Campinggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
15. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für die Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstge Dritte entstehen.
16. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen/Parken auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiederhandlungen muss mit einer Anzeige gerechnet werden.
17. Die Campingflächen sind nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte und Campingkarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist nicht möglich!
18. Camping auf dem festivaleigenen Campingplatz ist ab Freitag, dem 14.06.2024 möglich; genaue Zeiten werden noch auf www.bruchopenair.de bekanntgegeben. Von einer früheren Anreise bittet der Veranstalter bis auf Widerruf Abstand zu nehmen. Ggf. ist ein früheres Camping möglich. Die Abreise muss spätestens am Sonntag, dem 16.06.2024 bis 13:00 Uhr erfolgt sein.
19. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 1:00 Uhr und 7:00 Uhr untersagt. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.
20. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände und dem Campingplatz verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
21. Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Besucher diese Vorschrift nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Massnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.
22. Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Müllsäcke werden kostenlos am Eingang ausgehändigt. Abzugeben sind sie an den dafür vorgesehnen Müllsammelstationen.
23. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
24. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben usw. ist auf dem kompletten Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten.
25. Der Verkauf und das Fellbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt. Ebenso ist die Beauftragung externer, nicht vom Veranstalter legitimierte Dienstleister (z.B. Mobiltoilettenlieferanten, Pizzabringdiensten o.ä.) nicht gestattet.
26. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis privat veräußert werden. Das gilt speziell für Online-Auktionen. Das Ticket muss auf solchen Plattformen immer auch einen "Sofort-Kaufen-Preis" haben, der nicht über dem aufgedruckten Ticket liegt. BEim VErstoß gegen diese Bedingungen verpflichtet sich der VErkäufer des Tickets dem Veranstalter gegenüber zum Schadenersatz in Form einer Konventionalstrafe von 1000,- Euro.
27. Auf www.bruchopenair.de befinden sich unter "Alle Infos" alle notwendigen Informationen für einen problemlosen Ablauf vor Ort. Der Veranstalter empfiehlt, sich vor Anreise zum Festival dort nochmal aktuell und umfassend über auch ggf. aktualiesierte Bedingungen zu informieren.
28. Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten.
29. Glas ist auf dem gesamten Festival-, Konzert- und Campinggelände, verboten!